Machen wir es mal ganz einfach:
Klickt auf den Link von (c) heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87462Da steht alles etwas ausführlicher beschrieben. Für mich ist es nichts Neues, da ein bereits vorhandenes Urteil lediglich von der höchsten Instanz
bestätigt worden ist.
Es fällt z.B. auf, daß ich in jedem Beitrag, wo Pressemeldungen veröff. werden, ich diese besonders genau prüfe und ein (c) Quelle in jeden Beitrag einfüge. Dies ist keine Bösartigkeit von mir , sondern ein erforderliches Handeln meinerseits. Zumindest versuche ich hiermit , die Situation zumindest zu entschärfen. Es ist nicht üblich, Zeitungsartikel abzulichten und einzustellen, ohne vorher die Genehmigung der Pressestelle zu besitzen.
Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß Presseartikel, die frei im Internet zugänglich sind, nur verlinkt werden dürfen und in max. 3 Sätzen
anzitiert werden dürfen ! Danach kommt der Link zur Seite und unten darunter ein (c) Quellenangabe ! Sollte die Pressemitteilung nur aus drei Sätzen bestehen, dann natürlich diesen auf ein noch höheres Minimum kürzen !