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Abmahnungen bei Ebay-Verkäufer im Kommen ?

in Biete und Suche - eBay und von privat zu privat 12.09.2007 09:58
von Bernd (gelöscht)
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Lt. BGH wurde ein Urteil verfaßt, in dem Käufer gegenüber Verkäufern in ihren Rechten bestärkt worden sind. Das dieses nun auch Online-Kaufhäuser erreicht, war zu erahnen. Auch im Handel von Gebrauchtartikeln kann der Käufer bis hin zu 24 Monaten im Nachhinein Schadenersatz, Mängelbehebung, Minderung oder gar den Kaufpreis rückerstatten lassen. Eine einfache, einseitige Ausschlusserklärung seitens des Verkäufers muss nicht mehr ausreichend sein.

In der Quelle http://www.123recht.net nachzulesen

Hier nachzulesen

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