Wozu die Aufregeung? In einem muss ich Euch mal aufklären:
Hartmut hat es ja schon geschrieben, außer etwas Aufpeppung hat sich ja nichts verändert und für die Stimme kann der Sänger ja nichts.
Tatsache ist, dass es keiner Genehmigung durch irgend jemand bedarf, wenn am Werk keine Veränderung vorgenommen wird, musikalisch muss es wieder erkennbar sein und der Text muss unverändert übernommen worden sein. Genau das ist hier der Fall.
Wenn das Original bei der Gema registriert ist (und das ist es), reicht es in einem solchen Fall aus,die Coverversion bei der Gema mit Komponist/Texter und Verlag anzumelden. Dann bekommen alle ihre Tantiemen, eine Genehmigung muss nicht erteilt werden.
Das heißt also, jeder von Euch kann eine Coverversion unverändert neu aufnehme und veröffentlichen lassen. Bei der VÖ muss eben nur die Gemameldung erfolgen.
Das gilt nicht nur hier in Deutschland, sondern international, oder meint Ihr etwa, Hans die Geige hätte eine Genehmigung für Dust in the Wind benötigt, oder Maffay für die 7 Brücken.
Seht es doch positiv,dadurch werden die Puhdys wieder etwas bekannter und bekommen auch noch was für Ihre Rente dazu. Dieser Wackelpudding, oder wie er heißt, hat ja in seiner Ansage im Clip erwähnt, dass das Original von den Puhdys ist.
Vielleicht wird es ja nach den Eisbären, ich meine nicht die mit Drews, ein weiterer Partyhit. Das zeigt doch nur, wie vielseitig die Jungs sind. Gruß, Hubert!
PS.: Simmt, Ingo, es gibt schlimmere Coverversionen!